Gesetze / Soldatenlaufbahnverordnung
SLV§ 20 Beförderung der Feldwebel
Stand: 05.06.2021
Wird zitiert von 14
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerwG, 20.09.2011 – 1 WB 48/10Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags; Streitgegenstand; Festlegung der Höchstaltersgrenze für die Zulassung zur Laufbahn der FeldwebelZitiert von 20
- OVG NRW, 25.07.2025 – 1 A 837/23
- OVG NRW, 25.07.2025 – 1 A 840/23Zitiert von 2
- OVG NRW, 25.07.2025 – 1 A 841/23Zitiert von 3
- OVG NRW, 25.07.2025 – 1 A 842/23Zitiert von 2
- BVerwG, 17.12.2013 – 1 WB 51/12Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes; Aufrufen einzelner Geburtsjahrgänge; Organisationshoheit; BestenausleseZitiert von 29
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 27.09.2023 – 1 WB 3/23Konkurrentenstreit A 9 MZ; Beteiligung der zuständigen VertrauenspersonZitiert von 3
- VG Köln, 29.03.2023 – 23 K 6412/21Zitiert von 3
- VG Köln, 29.03.2023 – 23 K 4377/22Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 20 SLV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SLV%202021/20#abs-1 (1) Die Beförderung zum Hauptfeldwebel ist nach einer Dienstzeit von mindestens acht Jahren zulässig. Abweichend von Satz 1 ist die Beförderung zum Hauptfeldwebel bei Angehörigen des fliegenden Personals und bei Personal, das als Kampfschwimmerin oder Kampfschwimmer oder im Kommando Spezialkräfte für besondere Einsätze verwendet wird, nach einer Dienstzeit von mindestens sechs Jahren zulässig.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SLV%202021/20#abs-2 (2) Die Beförderung von Soldatinnen und Soldaten im Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit zum Hauptfeldwebel setzt eine festgesetzte Dienstzeit voraus
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SLV%202021/20#abs-3 (3) Die Beförderung zum Oberstabsfeldwebel ist zulässig nach einer Dienstzeit